ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MPTL GROW | Munich Personal Training Lounge NACHFOLGEND MPTL GROW GENANNT, STAND 07.02.2020
§ 1 GELTUNG
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit der MPTL GROW.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen der Vertragspartner erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen.
Der Teilnehmer erklärt sich spätestens durch die Entgegennahme bzw. Inanspruchnahme der Leistung mit den bei Buchung bzw. Vertragsschluss hingewiesenen AGB einverstanden.
§ 2 ANMELDUNG / BESTELLUNG
Anmeldungen zu einem Workshop, einem Expertenwochenende oder einem Inhouse Concept (nachstehend: Workshops und Events) können mittels E-Mail, mündlicher und schriftlicher Information oder als Online-Anmeldung über die MPTL GROW Website www.mptl-grow.de erfolgen. Bei der Anmeldung handelt es sich um das Angebot des Vertragspartners (Teilnehmer) zum Abschluss einer Buchung mit der MPTL GROW. Sind Vertragspartner und Teilnehmer nicht identisch, hat die Anmeldung über den Vertragspartner zu erfolgen.
§ 3 BESTELLBESTÄTIGUNG
Nach Eingang der Anmeldung/Bestellung bei der MPTL GROW erhält der Vertragspartner eine Rechnung, die gleichzeitig Buchungs- und Bestellbestätigung ist. Erst mit Eingang der Rechnung (Buchungsbestätigung) beim Vertragspartner wird die Anmeldung wirksam. Nimmt der Teilnehmer an einem Workshop oder einem Event teil, ohne dass dem Vertragspartner zuvor die Rechnung (Buchungsbestätigung) zugegangen ist, gilt der Vertrag als wirksam geschlossen mit Teilnahmebeginn durch den Teilnehmer.
§ 4 WIDERRUFSRECHT ALS VERBRAUCHER
Wenn der Teilnehmer eine Dienstleistung der MPTL GROW bucht gelten für diesen die nachstehende Widerrufsbelehrung:
Der Teilnehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen der Buchung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der verbindlichen Anmeldung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die MPTL GROW | Munich Personal Training Lounge, Sandstraße 26, 80335 München, welcome@mptl-grow.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) über den Entschluss, die Buchung zu widerrufen, informiert werden
Hierfür darf ein Musterwiderrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist versendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wird der Buchung widerrufen, hat die MPTL GROW alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf der Buchung eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwendet die MPTL GROW den Zahlungstransfer per Banküberweisung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
§ 5 GEBÜHREN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, KOSTEN DER RÜCKSENDUNG BEI WIDERRUF, AUFRECHNUNG
Die Höhe der jeweiligen Workshop- und Teilnahmegebühren ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt der Anmeldung/Bestellung gültigen Preise, wie auf der Website der MPTL GROW veröffentlicht.
Ratenzahlung für anfallende Gebühren kann zwischen dem Vertragspartner und der MPTL GROW vereinbart werden.
Die Ratenzahlungsbedingungen sind in § 7 gesondert geregelt.
Zahlungen sind spätestens bis 4 Wochen vor Workshop-/Eventbeginn in voller Höhe zu leisten. Bei Kombi Angeboten ist die Zahlung spätestens bis 4 Wochen vor Beginn des 1. Workshops in voller Höhe zu leisten. Erfolgt die Anmeldung in einem Zeitraum von weniger als 4 Wochen vor Workshop-/Eventbeginn, wird die Gebühr mit der von der MPTL GROW übersandten Rechnung (Buchungsbestätigung) sofort zur Zahlung fällig.
Als bargeldlose Zahlung wird die Überweisung wie auch das SEPA-Lastschriftverfahren akzeptiert.
Zahlungen sind für die MPTL GROW kostenfrei zu leisten. Als Zahlungszeitpunkt gilt der Eingang auf dem Konto der MPTL GROW. Mahnkosten betragen ab der 2. Mahnung 2,50 €, ab der 3. Mahnung 7,50 € zzgl. MwSt. pro Mahnung.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Zertifikate
Die Erstausstellung der MPTL GROW Zertifikate sind in der Teilnahmegebühr enthalten. Diese Zertifikate werden dem Teilnehmer der Umwelt zuliebe per PDF-Datei zugestellt.
Das zusätzliche Ausstellen in Druckform von Nachweisen oder Ersatzausstellungen können gegen eine Gebühr von 5,00 € zzgl. MwSt., beantragt werden.
Das gilt auch dann, wenn eine neue Ausstellung wegen unrichtiger Angaben des Vertragspartners oder Teilnehmers erforderlich wird.
§ 7 RATENZAHLUNG
Bonität vorausgesetzt, kann die MPTL GROW dem Vertragspartner zu nachfolgenden Konditionen die Möglichkeit der Ratenzahlung gewähren. Diese Ratenzahlung muss schriftlich festgelegt werden.
Eine Ratenzahlung kann nur gewährt werden, wenn der Vertragspartner der MPTL GROW ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Raten erteilt.
Es besteht keine Rechtspflicht der MPTL GROW, eine Ratenzahlung zu gewähren.
Folgende Ratenzahlungsvarianten sind möglich:
Monatsraten |
2 |
4 |
6 |
12-48 |
||
Rechnungsbetrag exklusive Umsatzsteuer |
400,- |
600,- |
800,- |
1000,- |
Ratenzahlungen sind kostenfrei, d.h. es werden keine Zinsen berechnet.
Der Vertragspartner ist zur Vorleistung verpflichtet. Nach Zugang der Rechnung beim Vertragspartner wird die erste Rate am darauffolgenden ersten Kalendertag eines Monats fällig (Bespiel: Zugang der Rechnung am 02.02.2020 beim Vertragspartner, Fälligkeit der ersten Rate am 01.03.2020).
Jede weitere Rate ist jeweils zu jedem folgenden ersten Kalendertag eines Monats fällig.
Der Vertragspartner versichert, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und keine Gründe vorliegen, die einer Ratenzahlung entgegenstehen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kann ein Einzug aus Gründen, die nicht von der MPTL GROW zu vertreten sind, nicht erfolgen, trägt der Vertragspartner die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten einschließlich Verzugszinsen.
Kommt der Vertragspartner mit einer Rate in Rückstand, nachdem er seitens der MPTL GROW unter Hinweis auf eine andernfalls eintretende Gesamtfälligkeit nochmals mit Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert wurde, so wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Die Umbuchung eines Termins durch den Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, weniger als sechs Wochen vor Workshop-/Eventbeginn auf einen späteren Zeitpunkt berührt die Ratenzahlungsvereinbarung nicht.
§ 8 VERGÜNSTIGUNGEN, RABATTE, WERBEAKTIONEN
Vergünstigungen und Rabatte aus Werbeaktionen sind den jeweils aktuellen Preisen oder der Website sowie Werbemitteln zu entnehmen. Aktionsangebote sind auf den dort angegebenen Zeitraum beschränkt. Eine Kombination von unterschiedlichen Vergünstigungen und Rabatten für dieselbe Anmeldung ist nicht möglich, es sei denn, die MPTL GROW gestattet dies ausdrücklich. Gutscheine und Wertschecks sind mit der Anmeldung im Original einzureichen.
§ 9 UMBUCHUNGEN, TEILNEHMERÄNDERUNGEN
Zeitliche Umbuchungen oder Teilnehmeränderungen können bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Workshop-/Eventbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € zzgl. MwSt. schriftlich vom Vertragspartner beantragt werden. Ab dem 13. Tag vor Ausbildungsbeginn beträgt die Umbuchungsgebühr 50,00 € zzgl. MwSt.
Maßgebend ist der Eingang des Antrags bei der MPTL GROW. Der Antrag muss den bzw. die vom Vertragspartner gewünschten Ersatztermine gemäß MPTL GROW Website beinhalten. Die MPTL GROW ist bemüht, den Wünschen zu entsprechen. Ist eine Umbuchung auf die vom Vertragspartner gewünschten Termine nicht möglich, weil etwa diese Termine bereits ausgebucht sind, wird die MPTL GROW noch freie Termine zur Auswahl anbieten.
§ 11 HAFTUNG
Die MPTL GROW haftet für andere Schäden als Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Ihrer Erfüllungsgehilfen. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung ist ebenfalls nicht anwendbar im Falle von Schadenersatzansprüchen wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit durch den Verstoß die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, wobei auch in diesem Fall bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet wird. Ansprüche des Vertragspartners aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Die Inhalte auf der Website und alle veröffentlichten Beschreibungen und Angaben wurden von der MPTL GROW mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Beschreibungen aller angegebenen Leistungen und Preise haftet die MPTL GROW nur insofern, als die MPTL GROW nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Preisangaben erklärt hat.
§ 12 ÄNDERUNG VON LEHRINHALTEN/KURSANNULLIERUNG
Das Recht zur Änderung der ausgeschriebenen Termine, Veranstaltungsorte, des Programm-/Zeitablaufs und der Experten bleibt vorbehalten. Inhalt und Ablauf der Workshops sowie Events orientieren sich an den Qualifikationen und am Bildungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen bleibt die MPTL GROW hiernach eine Anpassung der Lehrinhalte vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners zumutbar und hiermit keine wesentlichen Änderungen der vereinbarten Leistungsinhalte verbunden sind. Änderungen führen auf Seiten des Vertragspartners weder zu einem Rücktritt noch einem Minderungsrecht. Die MPTL GROW behält sich das Recht vor, die Workshops und Events bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Der Vertragspartner wird hierüber unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Falle zurückerstattet.
§ 13 URHEBERRECHT
Der Inhalt der Website von MPTL GROW und sämtlichen Social Media Kanälen (ausgenommen Werbung Dritter) sowie die Inhalte der Lehrgangsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen des Inhalts ist untersagt. Mit der Teilnahme an den Workshops und Events werden keine Nutzungsrechte hieran erworben. Der Vertragspartner hat die von ihm benannten Teilnehmer darauf hinzuweisen.
Urheberrechtsverstöße werden mit Abmahnung und einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € geahndet. Hierbei bleibt dem Vertragspartner jedoch der Nachweis eines tatsächlich geringeren Schadens wie auch nicht entstandenen Schadens vorbehalten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 14 FOTO- UND VIDEOAUFZEICHNUNGEN
Die MPTL GROW ist berechtigt, zu Workshop- und Werbezwecken Foto- und/oder Videoaufzeichnungen der Teilnehmer während der Durchführung der Workshops und Events anzufertigen und diese räumlich und zeitlich unbeschränkt, unentgeltlich zu nutzen und zu veröffentlichen.
§ 15 DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten des Vertragspartners werden zur Beantwortung von Anfragen, Abwicklung von Verträgen und zur technischen Administration erhoben, verarbeitet und übermittelt. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z. B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfährt die MPTL GROW nach den gesetzlichen Vorschriften. Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten des Vertragspartners werden gespeichert und im erforderlichen Umfang an von der MPTL GROW beauftragte Kooperationspartner weitergegeben. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken bedarf der Einwilligung des Vertragspartners, welche jederzeit widerrufen werden kann. Eine Weitergabe oder ein Verkauf der personenbezogenen Daten findet nicht statt. Die MPTL GROW erteilt dem Vertragspartner auf Verlangen jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft. Zusätzlich besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten.
§ 16 GERICHTSSTAND / SALVATORISCHE KLAUSEL
Ist der Vertragspartner Unternehmer, gilt München als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieses Vertrages berühren die Wirksamkeit des Gesamtvertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, unwirksame Klauseln durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.